Das Nennformular muss folgende Angaben über die Pferde
enthalten:
Name, Geburtsjahr, Geburtsland, Abstammung, FEI-Paß-Nummer, Besitzername(n),
Farbe, Geschlecht
Nennschluss
Prinzipieller und namentlicher Nennungsschluss: Freitag, 11. Juni 2004
Definitiver Nennungsschluss: Freitag, 25. Juni 2004
Bitte die verbindliche Bestellung der Boxen beifügen!!
Der Pauschalbetrag für Nenn-, Start- und Boxengeld in Höhe von €250.00 oder
sfr. 370.- ist bis
spätestens bis 11. Juni 2004 (namentlicher Nennungsschluss) wie folgt zu
überweisen:
Bank SZO Sparkasse Zürcher Oberland, CH 8620 Wetzikon
Konto 16 5.603.276.05 mit dem Vermerk „SVSCR
PC-Konto 30-38225-3
BC-Nr. 6850
Der offizielle Spediteur, Brändlin Sped AG, Herr Hans
Brändlin, Postfach 461, CH 4019 Basel
Tel. 004161 631 18 18, Fax 004161 631 30 60. Natel 004179 322 25 25
ermöglicht mit einem vereinfachten Verfahren einen zügigen Grenzübertritt. Dazu
benötigt er am Tag vor der Einreise folgende Unterlagen per Fax oder Post:
- 1 Kopie des Signalementsblattes aus dem Pferdepass
- Angabe der Polizeikennzeichen von PW und Pferdeanhänger, für LKWs zusätzlich eine Kopie des
Fahrzeugscheines.
Jedes aus dem Ausland stammende Pferd muss einen gültigen FEI-Pass haben. Für
Pferde mit Standort in der Schweiz genügt der SVPS-Pass.
Für Fragen zu den erforderlichen veterinär- und tierseuchenrechtlichen
Bestimmungen für Pferde aus dem Ausland steht der Veranstalter zur Verfügung.
Sonntagsfahrbewilligung
Wer beabsichtigt, am Sonntag, 11.Juli 2004, zurückzufahren und über ein
Transportfahrzeug von über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht verfügt, benötigt für die
Schweiz eine Sonntagsfahrbewilligung. Diese Bewilligung erhält man gegen eine
Gebühr von ca. € 30.00 beim Aargauischen Strassenverkehrsamt.
Das Turniersekretariat besorgt diese Bewilligung, benötigt dazu aber bis
Donnerstag, 8.Juli 2004,
19.00 Uhr, die LKW-Nummer und die Bewilligungsgebühr.
Veterinäruntersuchungen, Inspektionen und Passkontrollen
Diese werden in Übereinstimmung mit dem Veterinär-Reglement Art. 1011 und dem Springreglement
Annex VII durchgeführt. Es gilt das General-Reglement, 20.
Ausgabe 2000.
Art. 139.1
Jedes für eine Prüfung bei CNs oder CIMs (vgl. Anhang D) im Ausland und jedes
für andere CIs, CIOs, Championate, Regionale und Olympische Spiele im In- und
Ausland genannte Pferd muss zum Zwecke der Identifikation und zur Feststellung
der Eigentumsrechte im Besitz eines offiziellen gültigen FEI-Passes oder eines
nationalen, von der FEI anerkannten Passes sein.
Art. 139.2
Pferde, die an CNs oder CIMs (vgl. Anhang D) im Heimatland teilnehmen,
benötigen keinen in Absatz 1 beschriebenen FEI-Pass. Diese Pferde müssen
ordnungsgemäß registriert und anhand eines Diagramms identifizierbar sein.
Sofern im gastgebenden und im Ursprungsland keine nationalen Vorschriften für
die Impfung gegen Pferde-Influenza bestehen, müssen alle Pferde einen gültigen
Impfpass besitzen.
Datum, Uhrzeit und Ort der Veterinärinspektion:
Donnerstag, 08. Juli 2004, ab 17.00 im Stallbereich
Freitag, 09. Juli 2004 Nachinspektion
Impfung gegen die Pferd-Influenza (Vet.-Regl. Anhang VI)
Auf dem für die Eintragung der Impfungen vorgesehenen Blatt im FEI-Pferdepaß
oder in dem von der FEI anerkannten nationalen Pass, der für alle Pferde und
Ponys ausgestellt wird, ist von einem Tierarzt, der nicht Besitzer des Pferdes
ist, zu bescheinigen, dass das Pferd zwei Erstimpfungen gegen die
Pferde-Influenza erhalten hat. Der Zeitraum zwischen den Impfungen muss
mindestens 21 Tage und höchstens 92 Tage betragen. Ausserdem muss nach jeweils
12 Monaten im Anschluss an die zweite Injektion der Erst-Impfung eine
Wiederholungsimpfung eingetragen werden. Keine dieser Injektionen darf innerhalb
der 7 Tage vor der Prüfung gegeben werden, einschl. des Prüfungstages oder des
Betretens der Turnierstallungen. Über diese genannten Mindestanforderungen
hinaus sollten Grundimmunisierung und nachfolgende Impfungen nach Anweisung des
Herstellers vorgenommen werden, die den Anforderungen der FEI entspricht: Häufig
werden vom Hersteller und von den nationalen Veterinärbehörden/Regulieren-den
Behörden Wiederholungsimpfungen in kürzeren Abständen als alle 12 Monate
empfohlen.
Untersuchungen auf verbotene Substanzen (Vet.-Regl. Kap. V + VI, Anhang III)
Bei CSIs***/****/*****, CDIs***, CIOs, Weltcup-Qualifikationen und -Finale,
Championaten und Spielen werden regelmäßig Untersuchungen durchgeführt, während
sie für andere CIs empfohlen werden. Für Turniere, die dem FEI Medication
Control Program unterliegen (nur Gruppe I und II), gelten besondere Richtlinien.
Medication Control Program (MCP)
Veranstaltern von FEI Turnieren in Gruppe I & II wird empfohlen, Teilnehmern
pro Pferd und Turnier 8,50 EUR (
Anerkanntes Labor (Art. 1022)
Gemäß dem "Medication Control Program" (MCP) in Gruppe I und II werden alle
nach Vet. Reg. Art. 1017.1 genommenen Dopingproben vom L.A.B. Federation
Nationale des Courses Françaises, 169 Avenue de la Division Leclerc, 92290
Chatenay-Malabry, France, Tel.: (331) 47 02 91 48,
Fax: (331) 47 02 34 00, analysiert.
Gesundheitsbescheinigungen
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils erforderlichen
Gesundheitsbescheinigungen für den Transport zur Veranstaltung zum Zeitpunkt der
Identifikation der Pferde, d. h. vor dem Aufstallen, bereitzuhalten, und zwar:
a) wenn er aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt, eine Gesundheitsbescheinigung
für registrierte Equiden gemäß des Musters des Anhangs B der Richtlinie 90/426
in der jeweils aktuell gültigen Fassung (ein Muster ist der Ausschreibung
beigefügt).
b) wenn er aus einem Drittland kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für
registrierte Equiden gemäss dem Muster des Anhangs II der Entscheidung der
Kommission 92/260 in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Eine Bescheinigung muss mindestens in einer der Amtssprachen des
Bestimmungsmitgliedsstaates und in einer der Amtssprachen des Mitgliedstaats
ausgestellt werden. Eine Bescheinigung muss in der Urschrift mitgeführt werden.
Der Teilnehmer trägt dafür Sorge, dass die erforderlichen
Gesundheitszeugnisse für den Rücktransport der Pferde durch den Amtstierarzt
erstellt werden. Weitere Fragen der Teilnehmer zu Gesundheitsbescheinigungen
können auch vom zuständigen Veterinäramt des Herkunftslandes oder des Landes, in
dem die Veranstaltung stattfindet, gerichtet werden.
3. Versicherung
Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber
Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre
Pferde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende
Haftpflichtversicherungen abzuschliessen, die für die Teilnahme an Reitturnieren
im In- und Ausland volle Deckung bieten und gültig sind.
Der Veranstalter lehnt ausdrücklich jede Verantwortung für Unglücksfälle und
Krankheiten ab, die Besitzern, Reitern, Pferdepflegern, Zuschauern und Pferden
während des Hin- und Rücktransportes sowie während des Turniers zustossen
können, desgleichen jede Verantwortung für Diebstahl, Beschädigungen, Feuer und
sonstige Vorfälle.
4. Turnier-Organisation
In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die
Ausschreibung mit Zustimmung der Richtergruppe, der Starter und des
VJR-Beauftragten so zu ändern, dass Unklarheiten beseitigt oder Probleme geklärt
werden, die auf einer Auslassung oder unvorhergesehenen Umständen beruhen.
Jegliche Änderung ist sofort allen Teilnehmern und Offiziellen bekannt zu geben
und durch den Jurypräsidenten dem Generalsekretär der FEI mitzuteilen.
5. Zutrittsausweise für das Turniergelände
Zugangsberechtigungen zum Stallbereich gem. VR Art. 1005.25.
Teilnehmer, eine Begleitperson pro Teilnehmer und ein Pfleger pro Teilnehmer,
Equipe-Chef, Tierarzt, Pferdebesitzer (2 pro Pferd), Richter sowie eine
limitierte Zahl von Mitgliedern der Organisation erhalten Karten zum freien
Eintritt.
Im Stallbereich ist Rauchen verboten.
6. Meldeschluss
Die Teilnehmer haben sich bis spätestens 60 Minuten vor Beginn der Prüfung an
der Meldestelle in die Starterliste einzutragen. Meldungen für die erste Prüfung
am Freitag können am Donnerstag von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr in der Meldestelle
entgegengenommen werden.
7. Arzt / Tierarzt / Hufschmied
Die Dienstleistungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8. Verhaltenskodex
Die FEI erwartet von allen im internationalen Turniersport beteiligten
Personen, den Code of Conduct
der FEI zu befolgen. Sie erwartet des weiteren stets das Wohlergehen des
Pferdes als oberstes
Gebot anzuerkennen und zu akzeptieren und es niemals wettbewerbsmässigen
oder kommerziellen
Einflüssen unterzuordnen.
1. Bei der Vorbereitung und beim Training der Turnierpferde muss zu jeder
Zeit das Wohlergehen der Pferde absolute Priorität haben. Das umfasst eine
gute Behandlung der Pferde, gute Trainingsmethoden und Hufpflege, gute
Ausrüstung sowie guten Transport.
2. Bevor Pferden und Teilnehmern erlaubt wird, am Wettkampf teilzunehmen,
muss sicher-
gestellt sein, dass sie in gutem Gesundheitszustand sind und dass der
Ausbildungs-und
Trainingszustand dem jeweiligen Prüfungsniveau entspricht und sie somit fit
sind. Das bezieht
sich u.a. auf den Gebrauch von Medikamenten, operative Eingriffe, die das
Wohlergehen oder
die Sicherheit gefährden, auf den Einsatz trächtiger Stuten oder den
unsachgemässen
Gebrauch von Hilfsmitteln.
3. Durch den Turniereinsatz darf das Wohlergehen des Pferdes nicht
beeinträchtigt werden.
D.h. es muss besonders acht gegeben werden auf Prüfungsplätze,
Bodenverhältnisse,
Witterungsbedingungen, Stallungen und die Sicherheit auf dem
Turniergelände. Ferner muss
sich das Pferd für den Weitertransport in einem guten Gesundheitszustand
befinden.
4. Es muss sichergestellt sein, dass Pferde nach dem Turniereinsatz
sorgfältig verpflegt werden.
Kein Aufwand darf gescheut werden, um sicher zu stellen, dass Pferde nach
Beendigung ihrer „Turnierkarriere“ weiterhin fürsorglich behandelt werden.
Das umfasst veterinärmedizinische Versorgung, u.a. von Sportverletzungen,
Euthanasie und den „Ruhestand“.
5. Die FEI bittet alle am Sport Beteiligten eindringlich, das höchste
Niveau der Ausbildung auf
ihren entsprechenden Spezialgebieten anzustreben.
9. Schluss-Konditionen
Alle Personen, die ein Pferd für den CSI-B-V Holziken 2004 melden,
akzeptieren die Konditionen der Ausschreibungen und des Programms für sich
selber, für Reiter, Pfleger und Pferde.
Internationale Springprüfungen
Vorläufige Zeiteinteilung
Donnerstag, 08. Juli 2004 ab 17.00 Uhr Veterinär-Inspektion im Stallbereich
Freitag, 09. Juli 2004 Prüfungen 1 - 4
Samstag, 10. Juli 2004 Prüfungen 5 - 7
Sonntag, 11. Juli 2004 Prüfungen 8 - 10
Freitag, 09.Juli 2004
CSI-B-V, Kleine Tour
Prüfung Nr. 1 Internationale Springprüfung
Hindernisse 1.10 m
Tempo 350m/Min.
Richtverf. gem Table A - Art. 238.2.1 (Fehler - Zeit)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt.
Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in Prüfung Nr.2 starten.
CSI-B-V, Große Tour
Prüfung Nr. 2 Internationale Springprüfung
Hindernisse 1.20 m
Tempo 350m/Min.
Richtverf. gem Table A - Art. 238.2.1 (Fehler - Zeit)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt.
Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in Prüfung Nr. 1 starten.
CSI-B-V, Kleine Tour
Prüfung Nr. 3 Internationale Zweiphasen-Springprüfung
Hindernisse 1.10 m
Tempo 350 m/Min.
Richtverf. gem Table A - Art. 274.5.3 (beide Phasen mit Zeitwertung)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt.
Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in Prüfung Nr. 4 starten.
CSI-B-V, Große Tour
Prüfung Nr. 4 Internationale Zweiphasen-Springprüfung
Hindernisse 1.20 m
Tempo 350 m /Min.
Richtverf. gem Table A -Art. 274.5.3 (beide Phasen mit Zeitwertung)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt.
Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in Prüfung Nr. 3 starten.
Samstag, 10.Juli 2004
CSI-B-V, Kleine Tour
Prüfung Nr. 5 Internationales progressives Punktespringen
mit Joker und ohne Stechen
Hindernisse 8 - 10 max. Höhe 1.20 m
Tempo 350m/Min.
Richtverf. gem. Table A mit Zeitmessung -Art. 269.1,2,5 und 238.4
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt.
Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in Prüfung Nr. 6 und/oder
7 starten
CSI-B-V, Große Tour
Prüfung Nr. 6 Internationales progressives Punktespringen
mit Joker und ohne Stechen
Hindernisse 8 - 10 max. Höhe 1.25 m
Tempo 350 m /Min
Richtverf. gem. Table A mit Zeitmessung -Art. 269.1,2,5 und 238.4
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt.
Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in Prüfung Nr. 5 und/oder
7 starten.
CSI-B-V, Große Tour
Prüfung Nr. 7 Internationale Springprüfung mit zwei Umläufen und
Stechen
Grand-Prix - Qualifikation für VJR Europa Cup 2004
Artikel: 273.3.1 2 verschiedene Parcours und 1 Stechen
1.Umlauf: Wertung A, mit Zeitmessung
2.Umlauf: Wertung A, ohne Zeitmessung
Stechen: Wertung A, mit Zeitmessung
Startreihenfolge: 1.Umlauf ausgelost
2.Umlauf in umgekehrter Reihenfolge des
Zwischenklassements
Stechen: Reihenfolge wie 2.Umlauf
Teilnehmer 2.Umlauf Minimum 25 %, mindestens 20 Reiter
Hindernisse: Höhe Initialparcours ca. 1.20 m, 1 überbauter Wassergraben
maximal 3 m breit.
Geschwindigkeit: 350 m/min
Pferde: 1 Pferd pro Reiter, das in keiner andern Prüfung dieses
Tages startet..
Klassierung: 16
Spezialpreis: Für beste Amazone
Sonntag, 11.Juli 2004
CSI-B-V, Kleine Tour
Prüfung Nr. 8 Internationale Springprüfung mit 1 Umlauf und
Siegerrunde
Hindernisse 1. Umlauf: 1.10 - 1.15 m
Siegerrunde: 1.20 m
Tempo 350 m/min
In der Siegerrunde starten die 16 bestklassierten Teilnehmer aus dem
1Umlauf
(jedoch alle Strafpunktfreien)
Fehlerpunkte des 1.Umlaufes werden mitgenommen
Startreihenfolge in Siegerrunde: umgekehrte Reihenfolge des
Zwischenklassementes.
Richtverf. gem. Table A - Art 238.2.1 (Umlauf und Siegerrunde)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt, Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in
Prüfung
Nr. 9 u./o. 10 starten
CSI-B-V, Große Tour
Prüfung Nr.9 Internationales Springen mit Stechen
„Letzte Chance“
Hindernisse 1.20 m
Geschwindigkeit: 350 m/Min.
Richtverf. gem. Table A-Art. 238.2.2 ( nach Strafpunkten und Zeit mit
einmaligem Stechen um den Sieg)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind. Pferde, die
nicht in Prfg. Nr. 8 und/oder 10 starten.
Prüfung Nr.10 Mannschaftsspringprüfung mit 2 Umläufen
NATIONEN-SPRINGEN - Wertungsprüfung für den VJR NATIONEN-CUP 2004
Artikel: 264 Prüfung über 2 gleiche Parcours mit Stechen
1.Umlauf: Wertung A, mit Zeitmessung
2.Umlauf: Wertung A, ohne Zeitmessung
Stechen: Wertung A, mit Zeitmessung um den 1. Platz,
1 Reiter pro Equipe
Die 6 besten Equipen aus dem ersten Umlauf starten im
2.Umlauf
Startreihenfolge: 1.Umlauf ausgelost
2.Umlauf in umgekehrter Reihenfolge des
Zwischenklassements
(Fehler/Zeit der 3 besten Reiter einer Equipe)
Stechen: Reihenfolge 2.Umlauf
Hindernisse: Höhe 1.15 - 1.20 m,
1 überbauter Wassergraben, maximal 3 m breit
Geschwindigkeit: 350 m/Min
Ehrenpreise:
Pferde: 1 Pferd pro Reiter, ausnahmsweise kann die Jury 2 Pferde pro
Reiter erlauben (nie in gleicher Equipe)
Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in Prüfung Nr. 8 oder 9