CSI Kat. B Veteran Riders
Ising am Chiemsee / OBB
18. - 20.03.2005
Genehmigt von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung,
Warendorf, 10. Januar 2005
I. Allgemeine Informationen:
Veranstalter:
PSC Ising e.V. (namentlicher)
Ising 1 Nennungsschluss: 15. Februar 2005
D-83333 Chieming
Turnierleiter:
Josef Beilmaier
Arlaching, D-83333 Chieming
Meldestelle:Meldestellenservice Inge Achatz, Faistenlohestr. 19, D
81247 München
Tel. 0049-171-4030647, Fax 0049-89-8115158, e-mail: info@die-meldestelle.de
Organisationskomitee: Erwin Mayer, Mühlstr. 15, D 74199 Untergruppenbach
Kontaktadresse: Erwin Mayer, Mühlstr. 15, D 74199 Untergruppenbach
Tel. 0049 (0) 7130-402312, Fax 0049 (0) 7130-402310
II. Allgemeine Bestimmungen:
Dieses Turnier wird durchgeführt in Übereinstimmung mit:
- den FEI-Statuten, 21. Ausgabe 2004,
- dem Generalreglement der FEI, 21. Ausgabe 2005
- dem FEI-Veterinärreglement, 9. Ausgabe 2002,
- dem FEI-Reglement für Springen, 21. Ausgabe 2003,
und allen von der FEI nachträglich dazu veröffentlichten Korrekturen und
Änderungen, die die bisherigen Bestimmungen ersetzen.
Das Schiedsgerichtsverfahren ist in den o. g. FEI-Statuten und dem
General-Reglement festgelegt. Gemäß diesem Verfahren wird jeder Einspruch gegen
eine Entscheidung der FEI oder ihrer offiziellen Vertreter ausschließlich durch
den "Court of Arbitration for Sport" (CAS) in Lausanne, Schweiz, entschieden.
Der Veranstalter erkennt die Verbindlichkeit von § 1.4 LPO für internationale
Turniere in Deutschland an.
III. Offizielle: Richtergruppe:
Vorsitzender: Jaqueline Schmieder (GER)
Ausländischer Richter: Lieselotte Müller (AUT)
Mitglieder:Dr. Alexander Didczuhn (GER)
Parcourschef:Johann Sailer (GER), Josef Beilmaier (GER)
Chef-Steward Diana Bleidorn (GER)
FEI-Veterinärdelegierter:Dr. Michael Zeitlhack (GER)
Beauftragter der deutschen FN: Jaqueline Schmieder (GER)
IV. Spezielle technische Voraussetzungen: 1. Austragungsort: Das Turnier findet in der Halle statt.
2. Prüfungsplatz Springen: Abmessungen: 67 x 25 m, Boden: Sand
3. Vorbereitungsplatz Springen: Abmessungen: 40 x 20 m , Boden: Sand
4. Größe der Boxen: 3 x 3 m
V. Einladungen:
Zugelassene Teilnehmer entsprechend dem FEI-Reglement
(Damen: Jahrgang 1960 und älter, Herren: Jahrgang 1956 und älter
mit 6jg. und älteren Pferden
Ausländische Teilnehmer:
Die Teilnehmer werden vom Veranstalter über ihre FN eingeladen.
Max. 40 ausländische Teilnehmer
Deutsche Teilnehmer: Deutsche Teilnehmer, die in 2005 noch nicht in Springprüfungen der Kat. A
gestartet sind
Alle Teilnehmer:
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: max. 3
Der Veranstalter erstellt eine Liste aller definitiv startenden Teilnehmer
(„Masterlist“), aufgeschlüsselt gem. o.g. Kriterien, die spätestens am Montag
vor Veranstaltungsbeginn der FN-/DOKR-Geschäftsstelle, dem Ausländischen Richter
und dem FN-Beauftragten vorliegen muss. Änderungen sind nur vor Turnierbeginn
und nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
Vergünstigungen:
A. Teilnehmer
Hotel: Hotel Gut Ising, Frau Claudia Strobl oder Frau Heike Hermann, Tel.
0049 (0)8667-790,
Fax 0049 (0)8667-79432, e-mail:
gutising@t-online.de <mailto:gutising@t-online.de>
Ein Sonderpreis für das Doppelzimmer € 133,-- für 2 Personen / Tag incl.
Frühstück und ein Sonderpreis für das Einzelzimmer € 94,50 pro Tag incl.
Frühstück. Die Zimmerreservierungen müssen rechtzeitig von den Teilnehmern
selbst vorgenommen werden.
B. Pfleger
Die Reiter/Besitzer sind für die Unterbringung und Verpflegung der Pfleger
selbst verantwortlich.
Der Veranstalter sorgt dafür, dass sowohl für Pfleger als auch für
Pflegerinnen angemessene Sanitäreinrichtungen, inkl. Dusche und fließend
warmem/kaltem Wasser, zur Verfügung stehen.
C. Pferde
Das Nenn-, Startgeld, LK-Abgabe, MCP-Gebühr und Boxengeld (18. - 20.03.2005)
incl. erster Einstreu beträgt pauschal pro Pferd € 240,--. Es werden keine
Transportkostenentschädigungen ausgezahlt.
D. Anreise
Datum, Uhrzeit und Art der Anreise von Reitern und Pferden müssen dem
Veranstalter mitgeteilt werden, damit sie bei ihrer Ankunft entsprechend betreut
werden können.
E. Fahrdienst vom Hotel zum Turnierplatz
Das Hotel liegt direkt am Turnierplatz
F. Werbung bei Teilnehmern und Pferden
Der Veranstalter gestattet den Teilnehmern, gemäß Artikel 136.1, 2 des
Generalreglements das Logo ihres persönlichen Sponsors zu führen.
Der Chefsteward muss, bevor die Reiter den Prüfungsplatz betreten,
sicherstellen, dass die FEI Bestimmungen zu Art. 136 eingehalten werden.
Teilnehmer, die diesen Art. 136 nicht befolgen, erhalten für die Prüfung keine
Startfreigabe.
G. Hersteller der Sicherheitsauflagen
CARO Cardinali & Rothenberger GmbH, Liebermannstr. 18, D-32257 Bünde
VI.Nennungen:
prinzipieller Nennungsschluss: 01.02.2005
namentlicher Nennungsschluss: 15.02.2005
definitiver Nennungsschluss: 08.03.2005
Die Nennungen müssen folgende Angaben über die Pferde enthalten:
Name, Geburtsjahr, Rasse/Zuchtverband, Geburtsland, Abstammung,
FEI-Pass-Nummer, Besitzername(n), Farbe, Geschlecht.
Die ausländischen Teilnehmer werden über ihre zuständige FN genannt.
Für deutsche Teilnehmer sind nur die vorgeschriebenen Reiter-Nennungsschecks
mit gültigen Pferdeaufkleber zulässig.
Die Nennungen sind zu richten an:
Meldestellenservice Inge Achatz, Faistenlohestr. 19, D-81247 München
Tel. 0049(0)171-4030647, Fax 0049(0)89-8115158, e-mail:
info@die-meldestelle.de <mailto:info@die-meldestelle.de>
Bitte die verbindliche Bestellung der Boxen beifügen.
Der Pauschalbetrag für Nenn-, Start- und Boxengeld in Höhe von € 240,-- pro
Pferd ist bis spätestens 15.02.2005 (namentlicher Nennungsschluss) auf das
Konto Nr. 102550407
Konto-Inh. Meldestellenservice Inge Achatz
Volksbank Fürstenfeldbruck
BLZ 701 633 70
Swift-Code Volksbank Fürstenfeldbruck: GENO DE F1FFB
Verwendungszweck: CSI Ising 03/2005
zu überweisen oder der Nennung als Verrechnungsscheck beizulegen.
VII. Grenzformalitäten:
Für Fragen zu den erforderlichen veterinär- und tierseuchenrechtlichen
Bestimmungen für Pferde aus dem Ausland steht der Veranstalter zur Verfügung.
Zoll- und Veterinärgebühren werden nicht übernommen.
VIII. Veterinärmedizinische Angelegenheiten:
1. Turniertierarzt:
Dr. Manfred Weber, Altenmarkt
2. Veterinär-Aspekte A
gemäß Veterinär-Reglement, 9. Ausgabe 2002
Veterinäruntersuchungen, Inspektionen und Passkontrollen
Diese werden in Übereinstimmung mit dem Veterinär-Reglement Art.1011 und dem
Springreglement, Annex VII durchgeführt. Es gilt das General-Reglement, 21.
Ausgabe 2005:
Art. 139.1
Jedes für eine Prüfung bei CNs oder CSIs1* im Ausland und jedes für
CSIs2/3/4/5*, CIOs, Championate, Regionale und Olympische Spiele im In- und
Ausland genannte Pferd muss zum Zwecke der Identifikation und zur Feststellung
der Eigentumsrechte im Besitz eines offiziellen gültigen FEI-Passes oder eines
nationalen, von der FEI anerkannten Passes sein.
Art. 139.2
Pferde, die an CNs oder CSIs1* im Heimatland teilnehmen, benötigen keinen in
Absatz 1 beschriebenen FEI-Pass. Diese Pferde müssen ordnungsgemäß registriert
und anhand eines Diagramms identifizierbar sein. Sofern im gastgebenden und im
Ursprungsland keine nationalen Vorschriften für die Impfung gegen
Pferde-Influenza bestehen müssen alle Pferde einen gültigen Impfpass besitzen.
Datum, Uhrzeit und Ort der Veterinärinspektion: Donnerstag, 17.03.2005,
ab 17.00 Uhr im Stallbereich
Impfung gegen die Pferde-Influenza (Vet.-Regl. Anhang VI)
Auf dem für die Eintragung der Impfungen vorgesehenen Blatt im FEI-Pferdepass
oder in dem von der FEI anerkannten nationalen Pass, der für alle Pferde und
Ponys ausgestellt wird, ist von einem Tierarzt, der nicht Besitzer des Pferdes
ist, zu bescheinigen, dass das Pferd zwei Erstimpfungen gegen die
Pferde-Influenza erhalten hat. Der Zeitraum zwischen den Impfungen muss
mindestens 21 Tage und höchstens 92 Tage betragen. Außerdem muss nach jeweils 6
Monaten im Anschluss an die zweite Injektion der Erstimpfung eine
Wiederholungsimpfung eingetragen werden. Keine dieser Injektionen darf innerhalb
der 7 Tage vor der Prüfung gegeben werden, einschl. des Prüfungstages oder des
Betretens der Turnierstallungen. Über diese genannten Mindestanforderungen
hinaus sollten Grundimmunisierung und nachfolgende Impfungen nach Anweisung des
Herstellers vorgenommen werden, die den Anforderungen der FEI entspricht.
Untersuchungen auf verbotene Substanzen (Vet.-Regl. Kap. V + VI, Anhang III)
Bei CSIs3/4/5*, CIOs, Weltcup-Qualifikationen und -Finale, Championaten und
Spielen werden regelmäßig Untersuchungen durchgeführt, während sie für andere
CIs empfohlen werden.
Für Turniere, die dem Medication Control Program unterliegen (Gruppe I und
II), gelten besondere Richtlinien.
Medication Control Program (MCP)
Veranstaltern von FEI Turnieren in Gruppe I & II wird empfohlen, Teilnehmern
pro Pferd und Turnier 8,50 EUR (»
12,50 Sfr) als Beitrag zu den MCP-Kosten zu berechnen.
Anerkanntes Labor (Art.1022)
Gemäß dem "Medication Control Program" (MCP) in Gruppe I und II werden alle
nach Vet. reg. Art. 1017.1 genommenen Dopingproben vom Laboratoire Courses
Hippiques, 15 rue de Paradis, 91370 Verrières le Buisson, France, Tel.: +33.1 -
69 75 28 28, Fax: +33.1 - 69 75 28 29, analysiert.
Gesundheitsbescheinigungen
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils erforderlichen
Gesundheitsbescheinigungen für den Transport zur Veranstaltung zum Zeitpunkt der
Identifikation der Pferde, d. h. vor dem Aufstallen, bereitzuhalten, und zwar:
a) wenn er aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt, eine Gesundheitsbescheinigung
für registrierte Equiden gemäß des Musters des Anhangs B der Richtlinie 90/426
in der jeweils aktuell gültigen Fassung (ein Muster ist der Ausschreibung
beigefügt),
b) wenn er aus einem Drittland kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für
registrierte Equiden gemäß der Muster des Anhangs II der Entscheidung der
Kommission 92/260 in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Eine Bescheinigung muss mindestens in einer der Amtssprachen des
Bestimmungsmitgliedsstaates und in einer der Amtssprachen des Mitgliedsstaats
ausgestellt werden. Eine Bescheinigung muss in der Urschrift mitgeführt werden.
Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort die für den
Weiter- oder Rücktransport der Pferde erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen
durch einen Amtstierarzt erstellt werden.
Sollte vom Veranstalter ein Spediteur beauftragt worden sein, so steht dieser
für Fragen hinsichtlich der erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen zur
Verfügung. Darüber hinaus können Fragen zu Gesundheitsbescheinigungen auch vom
zuständigen Veterinäramt des Herkunftslandes oder des Landes, in dem die
Veranstaltung stattfindet, beantwortet werden.
IX. Verschiedenes:
1. Einsprüche
Alle Einsprüche sind schriftlich einzureichen. Gleichzeitig ist eine
Haftsumme im Wert von 150 SFr. zu hinterlegen.
2. Preisvergabe
In allen Prüfungen werden mind. 25 % der gestarteten Teilnehmer platziert. Es
werden keine Geldpreise vergeben
(Ehrenpreise, Schleifen, Stallplaketten)
3. Versicherung
Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber
Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre
Pferde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende
Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme an Reitturnieren
im In- und Ausland volle Deckung bieten und gültig sind.
4. Haftung
Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden
aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch
leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen entstehen. Er schließt die Haftung auch aus für Diebstähle,
Feuer und sonstige Vorfälle.
5. Turnier-Organisation
In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die
Ausschreibung mit Zustimmung der Richtergruppe, der Teilnehmerund des
FN-Beauftragten so zu ändern, dass Unklarheiten beseitigt oder Probleme geklärt
werden, die auf einer Auslassung oder unvorhergesehenen Umständen beruhen.
Jegliche Änderung ist sofort allen Teilnehmern und Offiziellen bekannt zu geben
und durch den ausländischen Richter dem Generalsekretär der FEI mitzuteilen.
6. Zutrittsausweise für das Turniergelände
Zugangsberechtigungen zum Stallbereich gem. VR Art. 1005.2.5.
Teilnehmer, eine Begleitperson pro Teilnehmer und ein Pfleger pro Teilnehmer,
Equipe-Chef, Tierarzt,
Pferdebesitzer (je Pferd max. 2 Besitzer, entsprechend dem FEI-Pass), Richter
sowie eine limitierte Zahl von Mitgliedern der Organisation erhalten Karten zum
freien Eintritt.
7. Meldeschluss
Die Teilnehmer haben sich bis spätestens 90 Minuten vor Prüfungsbeginn an der
Meldestelle in die Starterliste einzutragen. Ausnahme: Für die jeweils erste
Prüfung jedes Turniertages ist bereits am Vorabend um 19.00 Uhr Meldeschluss.
Meldungen für die erste Prüfung am Freitag werden am Donnerstag von 16.00 Uhr
bis 19.00 Uhr in der Meldestelle entgegengenommen.
Code of Conduct
Die FEI erwartet von allen im internationalen Turniersport beteiligten
Personen, den Code of Conduct der FEI zu befolgen. Sie erwartet des weiteren
stets das Wohlergehen des Pferdes als oberstes Gebot anzuerkennen und zu
akzeptieren und es niemals wettbewerbsmäßigen oder kommerziellen Einflüssen
unterzuordnen.
1. Bei der Vorbereitung und beim Training der Turnierpferde muss zu jeder
Zeit das Wohlergehen der Pferde absolute Priorität haben. Das umfasst eine
gute Behandlung der Pferde, gute Trainingsmethoden und Hufpflege, gute
Ausrüstung sowie guten Transport.
2. Bevor Pferden und Teilnehmern erlaubt wird, am Wettkampf teilzunehmen,
muss sichergestellt sein, dass sie in gutem Gesundheitszustand sind und dass
der Ausbildungs- und Trainingszustand dem jeweiligen Prüfungsniveau entspricht
und sie somit fit sind. Das bezieht sich u. a. auf den Gebrauch von
Medikamenten, operative Eingriffe, die das Wohlergehen oder die Sicherheit
gefährden, auf den Einsatz trächtiger Stuten oder den unsachgemäßen Gebrauch
von Hilfsmitteln.
3. Durch den Turniereinsatz darf das Wohlergehen des Pferdes nicht
beeinträchtigt werden. D. h. es muss besonders acht gegeben werden auf
Prüfungsplätze, Bodenverhältnisse, Witterungsbedingungen, Stallungen und die
Sicherheit auf dem Turniergelände. Ferner muss sich das Pferd für den
Weitertransport in einem guten Gesundheitszustand befinden.
4. Es muss sichergestellt sein, dass Pferde nach dem Turniereinsatz
sorgfältig verpflegt werden. Kein Aufwand darf gescheut werden, um sicher zu
stellen, dass Pferde nach Beendigung ihrer „Turnierkarriere“ weiterhin
fürsorglich behandelt werden. Das umfasst gute veterinärmedizinische
Versorgung, u. a. von Sportverletzungen, Euthanasie und den „Ruhestand“.
5. Die FEI bittet alle am Sport Beteiligten eindringlich, das höchste
Niveau der Ausbildung auf ihren entsprechenden Spezialgebieten anzustreben.
Vorläufige Zeiteinteilung:
Donnerstag, 17.03.2005: ab 17.00 Uhr Veterinär-Inspektion im Stallbereich
Freitag, 18.03.2005: Prfg. Nr. 1, 2, 3, 4
Samstag, 19.03.2005: Prfg. Nr. 5, 6, 7
Sonntag, 20.03.2005: Prfg. Nr. 8, 9, 10
I n t e r n a t i o n a l e S p r i n g p r ü f u n g e n
Teilnehmer zu V mit 6jährigen und älteren Pferden
Ausrüstung gem. Art. 256 und 257
Startfolge Los und Rotationsprinzip gemäß Art. 252 sofern nicht anderweitig
in den Prüfungen festgelegt.
Freitag, 18.03.2005:
CSI-B-V Kleine Tour Prfg. Nr. 1: Internationale Springprüfung Hindernisse 1,10m
Tempo 350m/min
Richtv. Gem. Table A - Art. 238.2.1 (Fehler-Zeit)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht
in Prfg. Nr. 2 starten.
CSI-B-V Große Tour Prfg. Nr. 2: Internationale Springprüfung Hindernisse 1,20 m
Tempo 350m/min
Richtv. Gem. Table A - Art. 238.2.1 (Fehler-Zeit)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht
in Prfg. Nr. 1 starten.
CSI-B-V Kleine Tour Prfg. Nr. 3: Internationale Zwei-Phasen-Springprüfung Hindernisse 1,10 m
Tempo 350m/min
Richtv. Gem. Table A - Art. 274.5.3 (beide Phasen mit Zeitwertung)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht
in Prfg. Nr. 4 starten
CSI-B-V Große Tour Prfg. Nr. 4: Internationale Zwei-Phasen-Springprüfung Hindernisse 1,20 m
Tempo 350m/min
Richtv. Gem. Table A - Art. 274.5.3 (beide Phasen mit Zeitwertung)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht
in Prfg. Nr. 3 starten
Samstag, 19.03.2005:
CSI-B-V Kleine Tour Prfg. Nr. 5: Internationale Punktespringprüfung mit Joker ohne Stechen
Hindernisse 1,10 m
Tempo 350m/min
Richtv. Gem. Table A mit Zeitmessung - Art. 269.1,2,3 und 5
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht
in Prfg. Nr. 6 und/oder 7 starten
.
CSI-B-V Große Tour Prfg. Nr. 6: Internationale Punktespringprüfung mit Joker ohne Stechen
Hindernisse 1,20 m
Tempo 350m/min
Richtv. Gem. Table A mit Zeitmessung - Art. 269.1,2,3 und 5
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht
in Prfg. Nr. 5 und/oder 7 starten.
CSI-B-V Große Tour Prfg. Nr. 7: Internationale Springprüfung mit 2 Umläufen und Stechen
Qualifikations Grand Prix für den Europa Cup 2005
Hindernisse 1,20 m
Tempo 350m/min
Richtv. Gem. Table A - Art. 273.3.1
1. Umlauf Fehler-Zeit, 2. Umlauf erlaubte Zeit, Stechen bei
Strafpunktgleichheit auf dem ersten Platz)
Startfolge: Los - 1. Umlauf/2. Umlauf in umgekehrter Reihenfolge
des Zwischenergebnisses nach dem 1. Umlauf, Stechen wie 2. Umlauf
Ehrenpreise
1 Pferd pro Reiter erlaubt
Sonntag, 20.03.2005:
CSI-B-V Kleine Tour Challenge Cup Prfg. Nr. 8: Internationale Springprüfung mit 2 Umläufe und Siegerrunde
Hindernisse Umlauf: 1,10 - 1,15 m
Siegerrunde: 1,20
Tempo 350m/min
Im 2. Umlauf starten die besten 16 Teilnehmer aus dem 1. Umlauf
In der Siegerrunde starten die besten 8 Teilnehmer aus dem
2. Umlauf (jedoch alle Strafpunktfreien) jeweils mit 0 Strafpunkten
Richtv. Gem. Table A - Art 276 (Umlauf und Siegerrunde)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt, Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht
in Prfg. Nr. 7, 9 u./o. 10 starten
CSI-B-V Große Tour Prfg. Nr. 9: Internationale Springprüfung mit Stechen „Letzte Chance“
Hindernisse 1,20 m
Tempo 350 m/min
Richtv.: gem Table A - Art. 238.2.2 (nach Strafpunkten und Zeit mit
einmaligen Stechen um den Sieg)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt, Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in
Prfg. Nr. 8 u./o. 10 starten
CSI-B-V Große Tour Prfg. Nr. 10: Internationale Mannschaftsspringprüfung mit 2 Umläufen
Hindernisse 1,10 - 1,20 m
Tempo 350m/min
Richtv. Gem. Table A - Art. 264 - 2 Umläufe
Startfolge im 1. Umlauf nach Los
Startfolge im 2. Umlauf in umgekehrter Reihenfolge des
Zwischenergebnisses
Nach dem 1. Umlauf. (Strafpunkte nach dem 1. Umlauf, bei
Strafpunktgleichheit gleiche Startfolge wie im 1. Umlauf)
Startfolge der Teilnehmer wie beim Nationenpreis, im 2. Umlauf
starten die 6 besten Mannschaften des 1. Umlaufs. Bewertet werden
jeweils die Strafpunkte der 3 besten Teilnehmer je Umlauf. Bei
Strafpunktgleichheit von 2 oder mehr Mannschaften entscheidet die
Zeit des 2. Umlaufs.
Ehrenpreise
1 Pferd pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die
nicht in
Prfg. Nr. 8 u./o. 9 starten
Warendorf, 10. Januar 2005
genehmigt durch die:
Deutsche Reiterliche Vereinigung: gez. Gabriele Wentrup, Abteilung
Turniersport