CSI Kat. B Veteran Riders Karlsruhe-Durlach vom 10.-13. Juni 2004
International Association of Veteran Jumping Riders
Genehmigt von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN)
Warendorf, den 3. Februar 2004
I. Allgemeine Informationen: Veranstalter: Reiterverein 1908 Durlach e.V., Lenzenhub 1, D-76227 Karlsruhe Turnierleiter: Helmut Schwander Goethestr. 46 76356 Weingarten Tel. (Büro): (+49) 0711 180 1114 (Privat): (+49) 07244-1577 Tel. Mobil (+49) 01713540062 Telefax: (+49) 07244 722475 E-Mail: maxi.schwander@gmx.de Meldestelle: Tel. u. Telefax (+49) 0721-401199 (Margarete Schwander) Nennungsschluss: 11.05.2004
Das Schiedsgerichtsverfahren ist in den o.g. FEI-Statuten und
dem Generalreglement festgelegt. Gemäß diesem Verfahren wird jeder Einspruch
gegen eine Entscheidung der FEI oder ihrer offiziellen Vertreter ausschließlich
durch den "Court of Arbitration for Sport" (CAS) in Lausanne, Schweiz
entschieden.
Der Veranstalter erkennt die Verbindlichkeit von §1.4. LPO
für internationale Turniere in Deutschland an.
Mahlzeiten : Auf Kosten der Teilnehmer auf dem Turniergelände. Für Pferdepfleger / Pferdepflegerinnen sind Sanitäreinrichtungen incl. Dusche mit kaltem und warmem Wasser vorhanden. B. Pferde Zeltboxen (300 x 300cm) inkl. erste Einstreu Euro 100.--. Heu und Stroh kann beim Stallmeister zu Tagespreisen gekauft werden. C. Anreise Datum, Uhrzeit und Art der Anreise von Reitern und Pferden müssen dem Veranstalter mitgeteilt werden, damit sie bei ihrer Ankunft entsprechend betreut werden können. D. Fahrdienst vom Hotel zum Turnierplatz Ein Fahrdienst vom Hotel zum Turnierplatz steht voraussichtlich zur Verfügung. E. Werbung bei Teilnehmer und Pferden Der Veranstalter gestattet den Teilnehmern gemäß Artikel 136 des Generalreglements das Logo ihres persönlichen Sponsors zu führen. Der Chefsteward muss, bevor die Reiter den Prüfungsplatz betreten, sicherstellen, dass die FEI Bestimmungen zu Art. 136 eingehalten werden. Teilnehmer, die diesen Art. 136 nicht befolgen, erhalten für die Prüfung keine Startfreigabe. F. Hersteller der Sicherheitsauflagen Top Jump, Curt Bender, Massenhausen.
VI. Nennungen: Prinzipieller Nennungsschluss: 27.April 2004 Namentlicher Nennungsschluss: 11. Mai 2004 Definitiver Nennungsschluss: 25. Mai 2004Die Nennungen müssen folgende Angaben über die Pferde enthalten:
Name, Geburtsjahr, Rasse/Zuchtverband, Geburtsland, Abstammung, FEI-Pass-Nummer,
Besitzername(n), Farbe, Geschlecht.
Die ausländischen Teilnehmer werden über ihre zuständige FN
genannt.
Für die Grenzformalitäten (Zoll, Veterinär) hat jeder Teilnehmer selbst zu sorgen. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort die für die Pferde der ausländischen Teilnehmer erforderlichen Formalitäten (Amtstierarzt) geregelt werden.
Für Fragen zu den erforderlichen veterinär- und tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für Pferde aus dem Ausland steht folgender Spediteur zu Verfügung:
CHI AG Hans Brändlin Tel.: 0041.61-6311818
Postfach 461 0041.61-6311716
Basel/Schweiz Fax: 0041.61-6313060
Veterinäruntersuchungen, Inspektionen und Passkontrollen
Diese werden in Übereinstimmung mit dem Veterinär-Reglement Art. 1011 und dem Springreglement Annex VII durchgeführt. Es gilt das General-Reglement, 20. Ausgabe, Revision 2001.
Art. 139.1Jedes für eine Prüfung bei CNs, CSIs*/** und CSIYJPChV Kat. B im Ausland und jedes für CSIs***/****/*****, CSIYJPChV Kat. A CIOs, Championate, Regionale und Olympische Spiele im In- und Ausland genannte Pferd muss zum Zwecke der Identifikation und zur Feststellung der Eigentumsrechte im Besitz eines offiziellen gültigen FEI-Passes oder eines nationalen, von der FEI anerkannten Passes sein. Art. 139.2 Pferde, die an CNs, CSIs*/** und CSIYJPChV Kat. B im Heimatland teilnehmen, benötigen keinen in Absatz 1 beschriebenen FEI-Pass. Diese Pferde müssen ordnungsgemäß registriert und anhand eines Diagramms identifizierbar sein. Sofern im gastgebenden und im Ursprungsland keine nationalen Vorschriften für die Impfung gegen Pferde-Influenza bestehen müssen alle Pferde einen gültigen Impfpass besitzen. Datum, Uhrzeit und Ort der Veterinärinspektion: Donnerstag, 10. Juni 2004, von 18.00-20.00 Uhr, sowie am Freitag, 11. Juni 2004 nach Absprache, Reitanlage Durlach Impfung gegen die Pferd-Influenza (Vet.-Regl. Anhang VI)
Auf dem für die Eintragung der Impfungen vorgesehenen Blatt im FEI-Pferdepass oder in dem von der FEI anerkannten nationalen Pass, der für alle Pferde und Ponys ausgestellt wird, ist von einem Tierarzt, der nicht Besitzer des Pferdes ist, zu bescheinigen, dass das Pferd zwei Erstimpfungen gegen die Pferde-Influenza erhalten hat. Der Zeitraum zwischen den Impfungen muss mindestens 21 Tage und höchsten 92 Tage betragen. Außerdem muss nach jeweils 12 Monaten im Anschluss an die zweite Injektion der Erst-Impfung eine Wiederholungsimpfung eingetragen werden. Keine dieser Injektionen darf innerhalb der 7 Tage vor der Prüfung gegeben werden, einschl. des Prüfungstages oder des Betretens der Turnierstallungen. Über diese genannten Mindestanforderungen hinaus sollten Grundimmunisierung und nach-folgende Impfungen nach Anweisung des Herstellers vorgenommen werden, die den Anforderungen der FEI entspricht: Häufig werden vom Hersteller und von nationalen Veterinärbehörden/Regulierenden Behörden Widerholungsimpfungen in kürzeren Abständen als alle 12 Monate empfohlen. Untersuchungen auf verbotene Substanzen (Vet.-Regl. Kap. V + VI, Anhang III)
Bei CSIs***/****/*****, CIOs, Weltcup-Qualifikationen und -Finale, Championaten und Spielen werden regelmäßig Untersuchungen durchgeführt, während sie für andere CIs empfohlen werden. Für Turniere, die dem FEI Medication Control Program unterliegen (nur Gruppe I und II), gelten besondere Richtlinien.
Medication Control Program (MCP)
Veranstaltern von FEI Turnieren in Gruppe I & II wird empfohlen, Teilnehmern pro Pferd und Turnier 8,50 EUR (12,50 Sfr) als Beitrag zu den MCP-Kosten zu berechnen.
Anerkanntes Labor (Art. 1022)Gemäß dem "Medication Control Program" (MCP) in Gruppe I und II werden alle nach Vet. Reg. Art. 1017.1 genommenen Dopingproben vom Laboratoire Courses Hippiques, 15 rue de Paradis, 91370 Verrières le Buisson, France, Tel.: +33.1 - 69 75 28 28, Fax: +33.1 - 69 75 28 29analysiert.
Gesundheitsbescheinigungen
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen für den Transport zur Veranstaltung zum Zeitpunkt der Identifikation der Pferde, d. h. vor dem Aufstallen, bereitzuhalten, und zwar:
a) wenn er aus einen EU-Mitgliedsstaat kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß des Musters des Anhangs B der Richtlinie 90/426 in der jeweils aktuell gültigen Fassung (ein Muster ist der Ausschreibung beigefügt)
b) wenn er aus einem Drittland kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß der Muster des Anhangs II der Entscheidung der Kommission 92/260 in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Eine Bescheinigung muss mindestens in einer der Amtssprachen des Bestimmungsmitgliedsstaates und in einer der Amtssprachen des Mitgliedstaats ausgestellt werden. Eine Bescheinigung muss in der Urschrift mitgeführt werden.
Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort
die für den Weiter- oder Rücktransport der Pferde erforderlichen
Gesundheitsbescheinigungen durch einen Amtstierarzt erstellt werden. Sollte dem
Veranstalter ein Spediteur beauftragt worden sein, so steht dieser für Fragen
hinsichtlich der erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen zur Verfügung.
Darüber hinaus können Fragen zu Gesundheitsbescheinigungen auch vom zuständigen
Veterinäramt des Herkunftslandes oder des Landes, in dem die Veranstaltung
stattfindet, beantwortet werden.
IX. Verschiedenes:
Alle Reiterinnen und Reiter, die ein Pferd für dieses Turnier melden, akzeptieren die Konditionen der Ausschreibung und des Programms für sich selber und für ihre Pfleger und Pferde.
1. Einsprüche
Alle Einsprüche sind schriftlich einzureichen. Gleichzeitig ist eine Haftsumme im Wert von 150 SFr beim Vorsitzenden der Richtergruppe bzw. des Schiedsgerichts zu hinterlegen.
2. Preisvergabe
In allen Prüfungen werden mindestens 25% der Teilnehmer platziert. Es werden keine Geldpreise vergeben nur Ehrenpreise, Schleifen und Stallplaketten. 3. Versicherung
Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. Es wird daher dringen empfohlen entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme an Reitturnieren im In- und Ausland volle Deckung bieten und gültig sind.
4. Haftung
Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und
Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Pferdepflegern und
Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Er schließt die Haftung auch aus für
Diebstähle, Feuer und sonstige Vorfälle.
5. Turnier-Organisation
In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter das Recht vor die Ausschreibung mit Zustimmung der Richtergruppe, der Starter und des FN-Beauftragten so zu ändern, dass Unklarheiten beseitigt oder Probleme geklärt werden , die auf einer Auslassung oder unvorhergesehenen Umständen beruhen. Jegliche Änderung ist sofort allen Teilnehmern und Offiziellen bekannt zugeben und durch den ausländischen Richter dem Generalsekretär der FEI mitzuteilen. 6. Zutritt
Zugangsberechtigungen zum Stallbereich gem. VR Art. 1005.2.5.
Teilnehmer, eine Begleitperson und ein Pfleger pro Teilnehmer, Equipe-Chef, Tierarzt, Pferdebesitzer (2 pro Pferd), eine limitierte Zahl von Richtern und Mitgliedern der Organisation erhalten Karten zum freien Eintritt. Im Stallbereich ist Rauchen verboten. 7. Starteintragung Die Teilnehmer haben sich bis spätestens 120 Minuten vor Beginn der Prüfung an der Meldestelle in die Starterliste einzutragen. Meldungen für die erste Prüfung am Freitag können am Donnerstag von 18.00 bis 20.00 Uhr in der Meldestelle entgegengenommen werden. 8. Arzt/Tierart/Hufschmied Diese Dienstleistungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Code of Conduct Die FEI erwartet von allen im internationalen Turniersport beteiligten Personen, den Code of Conduct der FEI zu befolgen. Sie erwartet des weiteren stets das Wohlergehen des Pferdes als oberstes Gebot anzuerkennen und zu akzeptieren und es niemals wettbewerbsmäßigen oder kommerziellen Einflüssen unterzuordnen. 1. Bei der Vorbereitung und beim Training der Turnierpferde muss zu jeder Zeit das Wohlergehen der Pferde absolute Priorität haben. Das umfasst eine gute Behandlung der Pferde, gute Trainingsmethoden und Hufpflege, gute Ausrüstung sowie guten Transport. 2. Bevor Pferden und Teilnehmern erlaubt wird, am Wettkampf teilzunehmen, muss sichergestellt sein, dass sie in gutem Gesundheitszustand sind und dass der Ausbildungs- und Trainingszustand dem jeweiligen Prüfungsniveau entspricht und sie somit fit sind. Das bezieht sich u. a. auf den Gebrauch von Medikamenten, operative Eingriffe, die das Wohlergehen oder die Sicherheit gefährden, auf den Einsatz trächtiger Stuten oder den unsachgemäßen Gebrauch von Hilfsmitteln. 3. Durch den Turniereinsatz darf das Wohlergehen des Pferdes nicht beeinträchtigt werden. D. h. es muss besonders acht gegeben werden auf Prüfungsplätze, Bodenverhältnisse, Witterungsbedingungen, Stallungen und die Sicherheit auf dem Turniergelände. Ferner muss sich das Pferd für den Weitertransport in einem guten Gesundheitszustand befinden. 4. Es muss sichergestellt sein, dass Pferde nach dem Turniereinsatz sorgfältig verpflegt werden. Kein Aufwand darf gescheut werden, um sicher zu stellen, dass Pferde nach Beendigung ihrer „Turnierkarriere“ weiterhin fürsorglich behandelt werden. Das umfasst gute veterinärmedizinische Versorgung, u. a. von Sportverletzungen, Euthanasie und den „Ruhestand“. 5. Die FEI bittet alle am Sport Beteiligten eindringlich, das höchste Niveau der Ausbildung auf ihren entsprechenden Spezialgebieten anzustreben.
Vorläufige Zeiteinteilung
Donnerstag, 10. Juni 2004 18.00-20.00 Veterinär-Inspektion
Freitag, 11. Juni 2004 nach Absprache Veterinär-Inspektion
Samstag, 12. Juni 2004 Sonntag, 13. Juni 2004
Vormittag Prfg. 16 + 17
Nachmittag, Prfg. 18 + 19
Vormittag Prfg. 20 + 21
Nachmittag Prfg. 22 + 26
Vormittag Prfg. 23 + 24
Nachmittag Prfg. 25
Prüfung Nr. 18 Zwei-Phasen-Springprüfung - international ( VJR - Kleine
Tour )
Hindernisse 1.10 m
Tempo 350 m/Min.
Richtverf. gem Table A - Art. 274.5.3 (beide Phasen Fehler/Zeit)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in
Prüfung Nr. 19 starten.
Prüfung Nr. 19 Zwei-Phasen- Springprüfung - international ( VJR - Große
Tour )
Hindernisse 1.20 m
Tempo 350 m /Min.
Richtverf. gem Table A -Art. 274.5.3 (beide Phasen Fehler/Zeit)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in
Prüfung Nr. 18
starten.
Samstag, 12.6.
Prüfung Nr.20 Punkte-Springprüfung -international ( VJR -Kleine Tour )
mit Joker ohne Stechen
Hindernisse 1.10 m
Tempo 350m/Min.
Richtverf. gem. Table A mit Zeitmessung -Art. 269.1,2,3+5
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in
Prüfung Nr. 21+22 starten
Prüfung Nr.21 Zeitspringprüfung - international ( VJR - Große Tour )
Hindernisse 1.20 m
Tempo 350 m /Min
Richtverf. gem. Table C -Art. 239/263 (Umrechnung der Strafpunkte
in Sekunden)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in
Prüfung Nr. 20+22 starten.
Prüfung Nr.22 Springprüfung mit zwei unterschiedlichen Umläufen
und Stechen international
Grand Prix ( VJR - Große Tour )
Qualifikation für den Europa Cup 2004
Hindernisse 1.20 m
Tempo 350 m/Min.
Richtverf. gem. Table A -Art. 273.3.1 ( 1. Umlauf
Fehler/Zeit, 2. Umlauf erlaubte Zeit, Stechen bei Strafpunktgleichheit
auf dem ersten Platz)
Startfolge Los - 1. Umlauf, 2. Umlauf in umgekehrter Reihenfolge
des Zwischenergebnisses nach dem ersten Umlauf (Fehler/Zeit).
Startberechtigt sind mindestens 25% des 1. Umlaufs
Ehrenpreise
1 Pferd pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die an diesem
Tag in keiner weiteren Prüfung starten.
Prüfung Nr.26 Golf & Ride Cup
Hindernisse: 1,10 - 1,20 m, max. 9 Hindernisse
Tempo 350 m/Min.
Wertung nach Punkten und Zeit.
Reiter: Senioren gem. VJR Richtlinien
Golfer: Spielvorgabe 0 - 36.
Der Golfspieler absolviert einen Golfparcours mit 18 Spielfeldern.
Bei Punktgleichheit (Golf + Reiten) entscheidet die Zeit des Reiters.
Ein Team besteht aus einem Seniorreiter und einem Golfspieler.
Ehrenpreise für die besten 10 Teams.
Diese Prüfung kann als zusätzliche Prüfung geritten werden.
Sonntag, 13.6.
Prüfung Nr.23 Finale Kleine Tour
Springprüfung mit Siegerrunde - international
Hindernisse Umlauf 1.10- 1.15m
Siegerrunde 1.20m
Tempo 350 m/Min.
Richtverf. gem. Table A - Art. 238.2.1 (Umlauf und Siegerrunde)
In der Siegerrunde starten die 12 besten Teilnehmer bzw. alle
Reiter
ohne Strafpunkte aus dem 1. Umlauf.
Fehlerpunkte aus dem ersten Umlauf werden in die Siegerrunde
übernommen.
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die nicht in
Prüfung Nr.22,24+25 starten.
Prüfung Nr.24 Springprüfung mit Stechen - international ( VJR - Große
Tour )
„Letzte Chance“
Hindernisse 1.20 m
Tempo 350 m/Min.
Richtverf. gem. Table A-Art. 238.2.2 ( nach Strafpunkten und Zeit mit
einmaligem Stechen um den Sieg)
Ehrenpreise
2 Pferde pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind. Pferde die nicht in
Prfg. 23+25 starten.
Prüfung Nr. 25 Mannschaftsspringprüfung mit 2 Umläufen -international - (
VJR - Große Tour )
Hindernisse 1.10 - 1.20 m
Tempo 350 m/Min.
Richtverf. gem. Table A - Art. 264 zwei identische Umläufe
Startfolge im 1. Umlauf nach Los.
Startfolge im 2. Umlauf in umgekehrter Reihenfolge des
Zwischenergebnisses. (Strafpunkte nach dem 1. Umlauf, bei
Strafpunktgleichheit gleiche Startfolge wie im 1. Umlauf). Startfolge
der Teilnehmer wie beim Nationenpreis. Im 2. Umlauf starten die sechs
besten Mannschaften (nach Strafpunkten) des 1. Umlaufs; bei
Strafpunktgleichheit auf dem 6. Platz zählt die Zeit der drei besten
Teilnehmer aus dem 1. Umlauf.
Bewertet werden jeweils die Strafpunkte der drei besten Teilnehmer
aus beiden Umläufen. Bei Strafpunktgleichheit von zwei oder mehr
Mannschaften auf dem 1. Platz erfolgt ein Stechen mit je 1 Reiter je
Mannschaft.
Ehrenpreise
1 Pferd pro Reiter erlaubt. Teilnahmeberechtigt sind Pferde, die an diesem
Tag in keiner weiteren Prüfung starten
Warendorf, 3. Februar 2004
genehmigt durch die:
Deutsche Reiterliche Vereinigung: gez. Gabriele Wentrup, Abteilung
Turniersport